AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Nash & Nunki AG, Lachen (CH)

 

Stand 01.07.2011

1.  Allgemeines :

Sämtliche Beziehungen zwischen der Nash & Nunki AG  und einem Abnehmer betreffend Herstellung, Kauf und Lieferung von Ware werden durch den individuellen Vertrag zwischen den Parteien sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, welche allfälligen allgemeinen Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen des Abnehmers in jedem Fall vorgehen.

 

2. Preise:

2.1 Die von der Nash & Nunki AG angebotenen oder bestätigten Preise verstehen sich netto insbesondere ohne Mehrwertsteuer und ab Erfüllungsort. Sämtliche etwaige Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen mangels anderweitiger Vereinbarung zu Lasten des Abnehmers. Ebenso hat der Abnehmer alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden. Der Abnehmer hat der Nash & Nunki AG die genannten Kosten gegen entsprechenden Nachweis zurückzuerstatten, falls die Nash & Nunki AG hierfür in Anspruch genommen werden sollte.

2.2 Die Nash & Nunki AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, die bestätigten oder angebotenen Preise entsprechend anzupassen, wenn sich die Kosten der Warenherstellung oder des Warenbezuges bei Dritten nach der Offertstellung oder der Auftragsbestätigung bis zur Warenlieferung verändert haben. Als Kostensteigerung gelten insbesondere auch die durch Wechselkursänderungen bewirkten Mehrkosten für Importwaren.

2.3 Spätestens mit Annahme der Lieferungen werden die allfällig gemäß Ziff. 2.2 angepassten Preise vom Abnehmer anerkannt.

 

3. Zahlungsbedingungen:

3.1 Der gesamte Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, ohne jegliche Abzüge, Skonti, Rabatte etc. innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum in frei verfügbarer Währung (CHF) zu bezahlen. Der zehnte Tag nach Rechnungsdatum gilt gleichzeitig als Verfalltag im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR.

3.2 Bei Zahlungsverzug ist ab dem Verfalltag ein Verzugszins von 10% auf dem geschuldeten Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

3.3 Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass das Erfüllen der Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Abnehmers gefährdet wird, kann die Nash & Nunki AG die ihr obliegende Leistung verweigern bis die Gegenleistung erfolgt ist oder der Abnehmer Sicherheit für sie geleistet hat. Wird weder eine vollständige Vorauszahlung noch eine hinreichende Sicherheit geleistet, ist die Nash & Nunki AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

3.4 Zahlungstermine und Zahlungsfristen sind auch einzuhalten, wenn Transport oder Ablieferung des Leistungsgegenstandes aus Gründen, welche die Nash & Nunki AG nicht zu vertreten hat, verzögert, sonst wie beeinträchtigt oder verunmöglicht werden.

3.5 Die Verrechnung von Gegenforderungen des Abnehmers mit Forderungen der Nash & Nunki AG ist ausgeschlossen, außer die  Gegenforderung sei rechtskräftig festgestellt worden oder die Nash & Nunki AG habe der Verrechnung schriftlich zugestimmt.

 

4. Lieferfristen

4.1 Sofern nicht schriftlich anders angegeben oder vereinbart, sind Liefertermine und Lieferfristen unverbindlich. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch die Nash & Nunki AG setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Abnehmers  (insbesondere Zahlungsverpflichtungen) voraus. Die Lieferpflicht der Nash & Nunki AG ruht, solange der Abnehmer mit einer fälligen Zahlung aus der laufenden Geschäftsverbindung in Verzug ist.

4.2 In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände, wie z.B. Naturereignisse, Epidemien, Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, Ausfall von Produktionseinrichtungen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von Dritten, behördliche Maßnahmen oder Unterlassungen, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Diese Verlängerungen der Lieferfristen sind auch dann zu berücksichtigen, wenn sie während eines bereits vorliegenden Lieferverzugs auftreten.

 

5. Erfüllungsort/ Lieferung:

5.1 Falls vertraglich nicht anders vereinbart, gilt die Warenlieferung durch die Nash & Nunki AG als erfolgt, wenn die Ware in den Räumen der Nash & Nunki AG resp. in den von ihr bezeichneten Räumen zur Abholung bereit steht.

5.2 Im Fall eines Versand- oder Transportschadens muss der Abnehmer beim Versand- oder Transportunternehmen unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme veranlassen. Dies hat auch dann zu geschehen, wenn die Verpackung der Ware äusserlich keinerlei Schaden aufweist. Die Schadenersatzansprüche sind beim Versand- oder Transportunternehmen unverzüglich geltend zu machen und der Nash & Nunki AG mitzuteilen.

5.3 Lieferungen erfolgen vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung auf Gefahr des Abnehmers, selbst wenn fracht- oder portofreie Warenlieferung vereinbart wird. Die Gefahr geht mangels abweichender Vereinbarung auf den Abnehmer über, sobald die Nash & Nunki AG die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat. Kann die ausgeschiedene Ware aus von der Nash & Nunki AG nicht zu vertretenden Umständen, nicht dem Versand übergeben werden, so geht die Gefahr mit Zugang der Bereitstellungsanzeige auf den Abnehmer über.

 

6. Lieferbeschränkungen:

Rechtsgültige Lieferbeschränkungen, welche  die Nash & Nunki AG ihren Fabrikanten gegenüber eingegangen ist, gehen auf den Abnehmer der Ware über und sind von diesem einzuhalten. Exporte von Markenprodukten sind nur unter Beachtung der Rechte des jeweiligen Markeninhabers zulässig. Bei Weitergabe der Ware durch den Abnehmer an einen Dritten ist eine solche Lieferbeschränkung für diesen Dritten ebenfalls verbindlich.

 

7. Gewährleistung/ Haftungsbeschränkung:

7.1 Die Nash & Nunki AG ersetzt dem Abnehmer, unter Ausschluss aller weiteren Gewährleistungen sowie unter den nachfolgenden Voraussetzungen während der Dauer von zwölf Monaten ab erfolgter Lieferung (vgl. oben Ziff. 5) fehlerhafte Ware auf eigene Kosten.

a) Der Abnehmer hat die Ware unmittelbar nach ihrem Empfang auf Mängel zu überprüfen und dabei festgestellte Mängel der Nash & Nunki AG unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Abnehmer diese Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt, welche der Nash & Nunki AG unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen sind.

b) Voraussetzung des Gewährleistungsanspruchs des Abnehmers ist, dass die Ware der Nash & Nunki AG frachtfrei und an dem von ihr bezeichneten Ort zugestellt wird.

c) Jegliche Gewährleistung seitens der Nash & Nunki AG erlischt, wenn der Abnehmer oder eine dritte Person Eingriffe in die Ware vorgenommen oder die Ware unsachgemäß behandelt oder gelagert hat.

7.2 Die Nash & Nunki AG übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die sie nicht nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht keine Haftung der Nash & Nunki AG. Die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftpflichtgesetzes oder von anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt hiervon unberührt.

7.3 Die Nash & Nunki AG weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie lediglich Distributor und nicht Produzent der gelieferten Waren ist. Für allfällige Schadensansprüche und Regressforderungen aus mangelnden und/oder fehlerhaften Wareneigenschaften ist der Produzent haftbar zu halten.

 

8. Sicherheitstechnische Vorschriften:

Die Nash & Nunki AG macht den Abnehmer ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bei Verwendung ihrer Ware die in der Schweiz gültigen sicherheitstechnischen Vorschriften einzuhalten sind.

 

9. Eigentumsvorbehalt:

Die Nash & Nunki AG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertag vor. Die Nash & Nunki AG ist zum Eintrag des Eigentumsvorbehalts auf Kosten des Abnehmers in das entsprechende Register berechtigt, soweit ein solches besteht. Der Abnehmer bevollmächtigt die Nash & Nunki AG hiermit, auch andere zur Begründung des Eigentumsvorbehalts not-wendige Formalitäten in seinem Namen vorzunehmen. Der Abnehmer ist verpflichtet, der Nash & Nunki AG den Wohnsitz bzw. Sitz sowie den Standort der Ware und jegliche Verlegung derselben mitzuteilen.

10. Änderungen, Ergänzungen/ Teilnichtigkeit:

10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages zwischen der Nash & Nunki AG und dem Abnehmer bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

10.2 Ist eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrags zwischen den Parteien nichtig oder unwirksam, ist sie durch eine ihrem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende gesetzliche Bestimmung zu ersetzen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dadurch nicht berührt.

 

11. Gerichtsstand/ Anwendbares Recht:

11.1 Für alle aus oder im Zusammenhang mit dem individuellen Vertag zwischen den Parteien und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehenden Streitigkeiten ist Zürich ausschließlicher Gerichtsstand.  Zwingende gesetzliche oder in internationalen Verträgen (insbesondere Lugano-Übereinkommen) als zwingend statuierte Gerichtsstände bleiben ausdrücklich vorbehalten.

11.2 Die Vertragsparteien unterstellen ihren individuellen Vertrag und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen dem schweizerischen Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) ist in jedem Falle ausdrücklich ausgeschlossen.

Lachen, den 01.01.2009

 

 

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